Ingenieur- und Sachverständigenbüro
Brandschutz
Brandschutznachweise, Brandschutzgutachten, Ausführungsplanungen Brandschutz, Bedarfsplanungen
Üblich als Anlass sind vor allem Baugenehmigungsverfahren aber auch turnusmäßige Fortschreibungen im Zuge von Audits und aufgrund von Konzernvorschriften, zur Kauf- oder Verkaufsvorbereitung oder wegen anderer Rechtsvorschriften (bspw. Sonderbauvorschriften). Brandschutznachweise werden in allen Bundesländern und entspechend den geltenden oder anzuwendenden baurechtlichen Grundlagen (Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften, Technische Baubestimmungen, Technische Regeln) erstellt. Dabei geht es nicht darum, Brände auszuschließen, sondern den Nachweis über die Erfüllung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen für den Brandschutz als Ganzes zu erfüllen. Im Einzelnen werden diese untersucht und in gebündelter Form dargestellt. Verschiedene Formen solcher Darstellungen berücksichtigen unterschiedliche Ansätze. Es werden solche wie folgend genannt erstellt, u.a.:
- Brandschutzkonzepte (BSK) und vergleichbare Brandschutznachweise (BSN)
- Brandschutznachweise als grundsätzlicher Nachweis für spezielle Fragestellungen/ Vorhaben
- Brandschutztechnische Bewertungen (verkürzte BSK), auch in Tabellenform
- Teilkonzepte Nachweis der Unbedenklichkeit Brandschutz bei baulichen Veränderungen
- Brandschutztechnische Stellungnahmen (BSTS)/ Sachverständigengutachten im Brandschutz, Positionspapiere im Hinblik auf fachliche Fragestellungen/ Antworten auf offene Fragestellungen
- Status Brandschutz/ Due Dilligences beim Kauf (Status Unbedenklichkeit Brandschutz/ Aufwand bis zur Mängelfreiheit)
- Ausführungsplanungen Brandschutz, nach allen Phasen der HOAI und Beratung von Ausführungsplanern/ Werkplanern und Ausführenden auf Anfrage, u.a. Lüftungsplanung, Verkehrsplanung
- Beratung von Brandschutzplanern bei Vorliegen von Explosionsgefährdungen
- Feuerwehrbedarfsplanungen, Brandschutzbedarfsplanungen, Löschwasserbedarfsplanungen
- Brandschutzkonzepte für Veranstaltungen, Produktionen (TV ...) und Events/ Großveranstaltungen
Brandschutznachweise, egal in welcher Form, werden für Gebäude (jede Gebäudeklasse; auch Zelte), Gebäudeteile oder baulichen Anlagen, aber auch für Veranstaltungen erstellt.
Die Leistungen darüber hinaus werden grundsätzlich durch die Ziele der Auftraggeber bestimmt. Bedarfsplanungen werden für Organisationseinheiten, bspw. Objekte oder Kommunen, aufgestellt.
Brandschutzkonzepte berücksichtigen alle baurechtlichen Fragen des Brandschutzes von Gebäuden oder baulichen Anlagen. Zugrunde liegt solchen ein Vergleich der bestehenden baurechtlichen Anforderungen mit dem PLAN oder dem IST. Im Regelfall sind solche an eine bestimmte Form gebunden. Brandschutztechnische Stellungnahmen hingegen werden zu einzelnen oder mehreren Sachverhalten oder Aspekten des Brandschutzes, in Analogie zu Brandschutzkonzepten, erstellt. Der Anlass unterscheidet sich von allen genannten Formen. Werden Brandschutzkonzepte angefordert, weil entweder noch kein Nachweis der Brandsicherheit vorliegt oder ein solcher veraltet ist, so werden Stellungnahmen angefordert und gefertigt, um Bedenken auszuräumen, solche bspw. über spezielle Fachfragen im Brandschutznachweis oder bereits eingereichten Planungsunterlagen. In der Regel sind solche weniger umfangreich und die Formvorschriften sind weniger stringent.
Sind Bauvorhaben so standardisiert, dass deren Vergleichbarkeit angenommen werden kann, reicht ggfs. auch ein grundsätzlicher Nachweis für eine geplante Reihe von Bauvorhaben (je Bundesland ...).
In Brandschutztechnischen Bewertungen hingegen wird wieder der Versuch unternommen eine Gesamtschau zu bieten. Die Darstellung aber erfolgt verkürzt und im Regelfall in Tabellenform.
Brandschutztechnische Gutachten werden darüber hinaus oder integriert erstellt, um den IST- Zustand eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage mit ihrem SOLL- Zustand auf der Grundlage des letzten, aktuellen Brandschutznachweises zu vergleichen. Differenzen werden sachverständig bewertet oder beurteilt. Solche sind erforderlich, um Maßnahmen abzuleiten oder um Lösungen für Streitfälle zu finden. Festgestellte Mängel werden bewertet und dem Auftraggeber übergeben. Dieser entscheidet, wie damit verfahren werden soll. Bei Gefahr im Verzug/ bei Bestehen unmittelbarer Gefahr, müssen zuständige Behörden durch den Ersteller einbezogen werden. Als Beispiel ist die Erkenntnis zu nennen, dass Personen aus einem Gebäude nicht gerettet werden können, weil die örtlich zuständige Feuerwehr ihre Rettungstechnik beim besten Willen nicht aufstellen kann. Die Folge kann das Erfordernis der Überarbeitung des Brandschutznachweises (bspw. Fortschreibung genannt) sein oder sogar die Neuerstellung.
Brandschutzkonzepte, Brandschutztechnische Bewertungen und die meisten diesbezüglichen Gutachten stellen eine Momentaufnahme mit Feststellungen und ggfs. der Darstellung von deren Folgen und Maßnahmen dar. Stellungnahmen hingegen beschäftigen sich regelmäßig mit bestimmten Sach- und Fachinhalten und sollen in aller Regel als Entscheidungshilfe dienen.
Alle Formen unterscheiden sich im Preis. Welche Form angemessen ist, entscheidet entweder die zuständige Behörde oder wenn diese die Entscheidung freilässt, der Auftraggeber. Mangelt es diesem an Entscheidungskompetenz bzw. einschlägigem Wissen und der entsprechenden Erfahrung, wird empfohlen, den gutachtenerstellenden Sachverständigen oder Planer hinzuzuziehen. Dieser kann sich ein Bild machen und mit der zuständigen Behörde vorabstimmen.
Ausrichtung
Bereiche für die/ in denen Brandschutznachweise und andere genannte "Produkte" in jeglicher Form erarbeitet werden (Schwerpunkte unterstrichen):
- Industrie, u.a. produzierende Betriebe, Stoffumwandlung, Energieumwandlung
- Tanklager, Tankstellen, Biogas- oder Faulgasanlagen, Wasserstoffanlagen
- Instandhaltung und Service, technische Dienstleistung, IT/IKT- Dienstleistung
- Baubetriebe und Hersteller, Dienstleister Bauwirtschaft, Handwerk, Ausführende
- Landwirtschaft, Nahrungswirtschaft und Gastgewerbe
- Warenlogistik, Lagerei, Großhandel, Hafenbetriebe
- Verkehrsbetriebe, Infrastrukturbetriebe, u.a. Deutsche Bahn
- Versorgung, Entsorgung, Aufbereitung, u.a. EVU's, PV- Freiflächenanlagen, Klärwerke
- Kurbetriebe und Freizeitstätten, u.a. Bäder- und Kurbetriebe, bzw. -Einrichtungen
- Stätten zur Religionsausübung, Kulturbetriebe, Kinder-/Erziehungseinrichtungen
- Büro- und Verwaltungsbetriebe- und Bereiche mit vergleichbaren Tätigkeitsfeldern
- Sicherheitstechnische Anlagen, überwachungsbedürftige Anlagen, Energieerzeugung
- Mittel- und Großgaragen, verkehrstechnische Anlagen
- Wohnen, altersgerechtes Wohnen, vorübergehendes Wohnen
- Veranstaltungen, Produktionen, Events
Für die angebotenen Sachverständigen- und Planungsleistungen werden alle erforderlichen Pläne, Zeichnungen und ggfs. Nachweise miterstellt. Ansätze und Lösungsvorschläge für die Verkehrsplanung (Flächen Feuerwehr, u.a. Zuwegung/ Erschließung, Bewegungs- und Aufstellflächen, öffentliche Verkehrsbereiche als Einsatzfläche) oder andere ausführungsplanerischen Aspekte können als Zusätze (beratend), integriert werden.
Weitere Rechtsregelungsbereiche, u.a. Arbeitsstättenrecht, Gefahrstoffrecht, werden einbezogen oder können einbezogen und mitverhandelt werden.
Zudem werden auch Konzepte und Pläne im Bereich Risiko- und Gefahrenmanagement, Krisen- und Notfallmanagement, Räumung/ Evakuierung erstellt.
Zu den Regelleistungen und den Sonderleistungen/ optionalen Leistungen
Erstellungen werden inkl. aller Erfordernisse wie CAD- Zeichnungen, Nachweise, Stellungnahmen, gefertigt. Leistungen von Fachspezialisten, u.a. Stellungnahmen Statik, von Fachspezialisten oder die Leistungen von Prüfingenieuren sind zusätzlich zu beauftragen. Entsprechend erforderliche Abstimmungen, auch die Integration von Aspekten des Arbeitsstätten-, Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsrechts, können in die Leistung integriert werden.
Für die Beauftragung der auf dieser Webseite dargelegten inhaltsorientierten Beratungsleistungen ist die Erstellung eines Angebots erforderlich.
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