Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Brandschutz


Brandschutznachweise, Brandschutzgutachten, Ausführungsplanungen Brandschutz, Bedarfsplanungen

Brandschutznachweise sind als bautechnische Nachweise in erster Linie Vorgabe oder Ausführungsgrundlage für die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Belange des Brandschutzes von Gebäuden und baulichen Anlagen.

Üblich als Anlass für deren Erstellung sind vor allem Baugenehmigungsverfahren aber auch turnusmäßige Fortschreibungen im Zuge von Audits und aufgrund von Konzernvorschriften, zur Kauf- oder Verkaufsvorbereitung oder wegen anderer Rechtsvorschriften
(bspw. Sonderbauvorschriften).

Brandschutznachweise werden in allen Bundesländern und entsprechend den geltenden oder anzuwendenden baurechtlichen Grundlagen (Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften, Technische Baubestimmungen, Technische Regeln) erstellt. Dabei geht es nicht darum, Brände auszuschließen, sondern den Nachweis über die Erfüllung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen für den Brandschutz als Ganzes zu erfüllen. Im Einzelnen werden diese untersucht und in gebündelter Form dargestellt. Verschiedene Formen solcher Darstellungen berücksichtigen unterschiedliche Ansätze. Es werden solche wie folgend genannt u.a. erstellt:

  • Brandschutzkonzepte
  • Brandschutznachweise
  • Brandschutzgutachten
  • Brandschutztechnische Bewertungen (verkürzte BSK's), auch in Tabellenform
  • Teilkonzepte Nachweis der Unbedenklichkeit Brandschutz bei baulichen Veränderungen
  • Brandschutztechnische Stellungnahmen

Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 5 benennen die Landesbauordnungen die grundlegenden Anforderungen an den Brandschutz. Der in einer vorgeschriebenen Form gefertigte Nachweis dieser standardisierten, baurechtlichen Anforderungen aus den Landesbauordnungen ergibt den "Brandschutznachweis" (BSN).

Die Angaben in den rechtlichen Regelungen der Länder, was wofür erforderlich ist, sind richtungsweisend, jedoch ist die Zuständigkeit zu beachten. Wann was tatsächlich benötigt wird, erfahren Bauherren und Errichter in erster Linie aus dem Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden oder durch Nachfrage bei einem Brandschutzspezialisten.

Es gibt Gebäude und bauliche Anlagen für die aufgrund ihrer besonderen Art und Nutzung oder aus Gründen, die die Landesbauordnungen konkret benennen, die standardisierten Vorschriften aus den Landesbauordnungen nicht mehr ausreichen oder nicht zutreffen. Das sind entweder Bauten mit Abweichungen oder sogenannte Sonderbauten, die in einem Paragraphen der Landesbauordnungen speziell definiert sind. Solche bedürfen zum einen einer Beurteilung auf der Grundlage spezieller Vorschriften und/ oder einer tieferen, zielorientierten, ganzheitlichen Betrachtung des Brandschutzes in einem Brandschutzkonzept.

Gemeinhin sind Brandschutzkonzepte, brandschutztechnische Bewertungen oder Brandschutzgutachten ..., spezielle Formen von Brandschutznachweisen. Solche werden, egal also in welcher Form, für Gebäude (jede Gebäudeklasse; auch Zelte), Gebäudeteile oder baulichen Anlagen (inkl. Sonderbauten), aber auch für Veranstaltungen erstellt. Wie die einzelnen Nachweise sich in aller Regel unterscheiden ist im weiteren Text beschrieben.

Darüber hinaus werden auch andere Konzepte oder Produkte im Zusammenhang mit dem Brandschutz gefertigt, u.a.:

  • Status Brandschutz/ Due Dilligences beim Kauf (Status Unbedenklichkeit Brandschutz/ Aufwand bis zur Mängelfreiheit)
  • Ausführungsplanungen Brandschutz, nach allen Phasen der HOAI und Beratung von Ausführungsplanern/ Werkplanern und Ausführenden auf Anfrage, u.a. Lüftungsplanung, Verkehrsplanung
  • Beratung von Brandschutzplanern bei Vorliegen von Explosionsgefährdungen
  • Feuerwehrbedarfsplanungen, Brandschutzbedarfsplanungen, Löschwasserbedarfsplanungen
  • Brandschutzkonzepte für Veranstaltungen, Produktionen (TV ...) und Events/ Großveranstaltungen

Die Leistungen darüber hinaus werden grundsätzlich durch die Ziele der Auftraggeber bestimmt. Bedarfsplanungen werden für Organisationseinheiten, bspw. Objekte oder Kommunen, aufgestellt.


Brandschutzkonzepte berücksichtigen alle baurechtlichen Fragen des Brandschutzes von Gebäuden oder baulichen Anlagen aus im Regelfall ganzheitlicher Sicht. Zugrunde liegt solchen ein Vergleich der bestehenden baurechtlichen Anforderungen mit dem PLAN oder dem IST. Brandschutzkonzepte werden auch als sigenannte Fortschreibungen im Bestand ausgeführt, wenn sich Teilaspekte des Brandschutzes zwischenzeitlich geändert haben.
Im Regelfall sind solche an eine bestimmte Form gebunden.

Bestehen im Rahmen von Bau- und Genehmigungsvorhaben Unklarheiten, Differenzen oder Widersprüche zum geltenden Recht, werden von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde/ Bauaufsicht über den BVB von den Genehmigungsbehörden Brandschutztechnische Stellungnahmen zu einzelnen Sachverhalten oder Gruppen von solchen angefordert, um Bedenken auszuräumen. Beispielsweise werden Stellungnahmen zur Problematik des Explosionsschutzes, der Flucht- und Rettungswege, der Verkehrsflächen, u.a. der Zuwegung/ Zufahrtsmöglichkeiten, der Stellflächen, der Angriffswege der Feuerwehr oder der Löschwasserversorgung und der Löschwasserentsorgung/ Löschwasserrückhaltung, aber auch zur Problematik des Bestandsschutzes im Brandschutz bzw. der erheblichen, unmittelbaren Gefahr, erstellt. In der Regel sind Brandschutztechnische Stellungnahmen weniger umfangreich und die Formvorschriften sind weniger stringent.

Sind Bauvorhaben so standardisiert, dass deren Vergleichbarkeit angenommen werden kann, reicht ggfs. auch ein grundsätzlicher Nachweis für eine geplante Reihe von Bauvorhaben (je Bundesland ...).

In Brandschutztechnischen Bewertungen hingegen wird wieder der Versuch unternommen, eine Gesamtschau zu bieten. Die Darstellung aber erfolgt verkürzter als in Brandschutzkonzepten und im Regelfall in Tabellenform.

Brandschutztechnische Teilkonzepte (auch Fortschreibungen genannt) zum Nachweis der Unbedenklichkeit Brandschutz bei partiellen baulichen Veränderungen werden von einigen Baugenehmigungsbehörden akzeptiert, wenn es im Verlauf von Baumaßnahmen zu Abweichungen gegeüber Konzepten gekommen ist. Hierbei ist die spezielle Haftungsproblematik zu beachten.

Brandschutzgutachten werden darüber hinaus oder integriert erstellt, um den IST- Zustand eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage mit ihrem SOLL- Zustand auf der Grundlage des letzten, aktuellen Brandschutznachweises zu vergleichen.

Differenzen werden sachverständig bewertet oder beurteilt. Solche sind erforderlich, um Maßnahmen abzuleiten oder um Lösungen für Streitfälle zu finden. Festgestellte Mängel werden bewertet und dem Auftraggeber übergeben. Dieser entscheidet, wie damit verfahren werden soll. Bei Gefahr im Verzug/ bei Bestehen unmittelbarer Gefahr, müssen zuständige Behörden durch den Ersteller einbezogen werden. Als Beispiel ist die Erkenntnis zu nennen, dass Personen aus einem Gebäude nicht gerettet werden können, weil die örtlich zuständige Feuerwehr ihre Rettungstechnik beim besten Willen nicht aufstellen kann. Die Folge kann das Erfordernis der Überarbeitung des Brandschutznachweises (bspw. Fortschreibung genannt) sein oder sogar die Neuerstellung.


Brandschutzkonzepte, Brandschutztechnische Bewertungen und die meisten diesbezüglichen Gutachten stellen eine Momentaufnahme mit Feststellungen und ggfs. der Darstellung von deren Folgen und Maßnahmen dar. Stellungnahmen hingegen beschäftigen sich regelmäßig mit bestimmten Sach- und Fachinhalten und sollen in aller Regel als Entscheidungshilfe dienen.
Alle Formen unterscheiden sich im Preis. Welche Form angemessen ist, entscheidet entweder die zuständige Behörde oder wenn diese die Entscheidung freilässt, der Auftraggeber. Mangelt es diesem an Entscheidungskompetenz bzw. einschlägigem Wissen und der entsprechenden Erfahrung, wird empfohlen, den gutachtenerstellenden Sachverständigen oder Planer hinzuzuziehen. Dieser kann sich ein Bild machen und mit der zuständigen Behörde vorabstimmen.

Ausrichtung

Bereiche für die/ in denen Brandschutznachweise und andere genannte "Produkte" in jeglicher Form erarbeitet werden (Schwerpunkte unterstrichen):

  1.  Industrie, u.a. produzierende Betriebe, Stoffumwandlung, Energieumwandlung
  2.  Tanklager, Tankstellen, Biogas- oder Faulgasanlagen, Wasserstoffanlagen
  3.  Instandhaltung und Service, technische Dienstleistung, IT/IKT- Dienstleistung
  4.  Baubetriebe und Hersteller, Dienstleister Bauwirtschaft, Handwerk, Ausführende
  5.  Landwirtschaft, Nahrungswirtschaft und Gastgewerbe
  6.  Warenlogistik, Lagerei, Großhandel, Hafenbetriebe
  7.  Verkehrsbetriebe, Infrastrukturbetriebe, u.a. Deutsche Bahn
  8.  Versorgung, Entsorgung, Aufbereitung, u.a. EVU's, PV- Freiflächenanlagen, Klärwerke
  9.  Kurbetriebe und Freizeitstätten, u.a. Bäder- und Kurbetriebe, bzw. -Einrichtungen
  10.  Stätten zur Religionsausübung, Kulturbetriebe, Kinder-/Erziehungseinrichtungen
  11.  Büro- und Verwaltungsbetriebe- und Bereiche mit vergleichbaren Tätigkeitsfeldern
  12.  Sicherheitstechnische Anlagen, überwachungsbedürftige Anlagen, Energieerzeugung
  13.  Mittel- und Großgaragen, verkehrstechnische Anlagen
  14.  Wohnen, altersgerechtes Wohnen, vorübergehendes Wohnen
  15.  Veranstaltungen, Produktionen, Events


Für die angebotenen Sachverständigen- und Planungsleistungen werden alle erforderlichen Pläne, Zeichnungen und ggfs. Nachweise miterstellt. Ansätze und Lösungsvorschläge für die Verkehrsplanung (Flächen Feuerwehr, u.a. Zuwegung/ Erschließung, Bewegungs- und Aufstellflächen, öffentliche Verkehrsbereiche als Einsatzfläche) oder andere ausführungsplanerischen Aspekte können als Zusätze (beratend), integriert werden.

Weitere Rechtsregelungsbereiche, u.a. Arbeitsstättenrecht, Gefahrstoffrecht, werden einbezogen oder können einbezogen und mitverhandelt werden.

Zudem werden auch Konzepte und Pläne im Bereich Risiko- und Gefahrenmanagement, Krisen- und Notfallmanagement, Räumung/ Evakuierung erstellt.


Zu den Regelleistungen und den Sonderleistungen/ optionalen Leistungen

Erstellungen werden inkl. aller Erfordernisse wie CAD- Zeichnungen, Nachweise, Stellungnahmen, gefertigt. Leistungen von Fachspezialisten, u.a. Stellungnahmen Statik, von Fachspezialisten oder die Leistungen von Prüfingenieuren sind zusätzlich zu beauftragen. Entsprechend erforderliche Abstimmungen, auch die Integration von Aspekten des Arbeitsstätten-, Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsrechts, können in die Leistung integriert werden.


Für die Beauftragung der auf dieser Webseite dargelegten inhaltsorientierten Beratungsleistungen ist die Erstellung eines Angebots erforderlich.



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